Ausgabe vom 16.12.2023 Seite 40
Suchbegriffe 16.12.2023 40
Ersparnis auch nachträglich Betriebskosten und Steuer VorspannVon xxZum Jahresende geht bei vielen Mietern die Nebenkostenabrechnung des Vorjahres ein. Kein Wunder, immerhin bleibt in den meisten Fällen nur bis zum 31. Dezember Zeit dafür. Auch wenn das Dokument auf den ersten Blick unübersichtlich erscheinen mag ? man sollte sich die Zeit nehmen, durchzusteigen. Immerhin könnten an manchen Stellen Fehler lauern. Einige Positionen sind relevant für die Steuererklärung.Die Steuerersparnis kann auch noch zu einem späteren Zeitpunkt geltend gemacht werden. Denn meistens ist es so, dass die Betriebskostenabrechnung erst spät im Folgejahr eingeht, die Frist für die Abgabe der Steuererklärung bis dahin aber bereits verstrichen ist.Daher akzeptierten die Finanzämter in der Regel, dass die Steuerermäßigung erst für das Jahr beantragt wird, in dem der Mieter die Nebenkostenabrechnung erhalten hat, so Jana Bauer vom Bundesverband Lohnsteuerhilfevereine.Kosten anteilig absetzbarAbsetzbar sind sämtliche Nebenkosten, die für eine handwerkliche Tätigkeit oder eine haushaltsnahe Dienstleistung angefallen sind. Das können laut Jana Bauer etwa folgende Positionen sein:Reinigungskosten für das Treppenhaus oder die Flure, Kosten für Schnee- und Räumdienste, Kosten für die ...