Ausgabe vom 03.11.2023 Seite 12

Suchbegriffe 03.11.2023    12


Ausbildungskosten richtig absetzen Wer im Rahmen seiner Ausbildung angestellt ist, kann die Aufwendungen auch als Werbungskosten ansetzen.Handelt es sich um eine Zweitausbildung, können die anfallenden Kosten ebenfalls als Werbungskosten angesetzt werden. Die Aufwendungen können in unbegrenzter Höhe angesetzt werden. Noch dazu können Auszubildende in der Zweitausbildung, die keine Einnahmen haben, ihre Aufwendungen als Verluste vortragen. Diese vorgetragenen Verluste schmälern dann beim Berufseinstieg die Steuerlast.Selbst mit einer geringfügigen Beschäftigung können Auszubildende in der Zweitausbildung ihre Verluste vortragen. Voraussetzung ist, dass der Arbeitgeber den Minijob pauschal über die Minijob-Zentrale versteuert.dpa Klimaschutz kann so lecker sein Schweine- statt Rinderhack zu verwenden, bringt schon was. Da geht der Fußabdruck pro Portion auf 1 Kilo runter. Weniger ins Gewicht fällt dagegen, wenn man Käse durch vegane Produkte ersetzt - das spart nur 0,1 Kilo CODurch Verzicht auf Reis lassen sich pro Jahr fast 17 Kilo CODer Klimafußabdruck von Biolebensmitteln kann höher sein, weil die Erträge nicht so üppig sind. Aber: Wenn man keinen Dünger einsetzt, belastet das den Boden weniger und es entstehen weniger Treibhausgase.dpa Herbstliche Stadtfeste ...