Ausgabe vom 06.09.2023 Seite 22
Suchbegriffe 06.09.2023 22
Aktueller Steuerfall Kindergeld bei Auslandsaufenthalt Kindergeld ist eine wichtige finanzielle Stütze für viele Familien. Dies gilt gerade, wenn sich Kinder in einer Berufsausbildung befinden. In dem Fall haben Eltern bis zum 25. Lebensjahr des Kindes Anspruch auf Kindergeld. Das ist unproblematisch, wenn die Ausbildung in Deutschland, der Europäischen Union oder in einem Staat des Europäischen Wirtschaftsraums (EWR) erfolgt. Liegt die Ausbildung dagegen außerhalb der EU bzw. außerhalb der EWR-Staaten, müssen die Kinder weiterhin im Haushalt der Eltern leben.Dazu hat der Bundesfinanzhof jüngst geurteilt und mehr Rechtssicherheit für Familien geschaffen, die vor der Frage des Kindergeldanspruchs bei Auslandsaufenthalten stehen (Aktenzeichen III R 11/21). Nach dem Bundesfinanzhof sind jetzt drei Fälle zu unterscheiden. Plant das Kind einen Auslandsaufenthalt von bis zu einem Jahr (1. Fall), sind Eltern zumeist kindergeldberechtigt. Der inländische Wohnsitz bleibt beim bis zu einjährigen Aufenthalt dann üblicherweise bestehen, auch wenn das Kind nicht regelmäßig nach Deutschland zurückkehrt.Beabsichtigt das Kind dagegen, länger als ein Jahr außerhalb der EU bzw. außerhalb eines EWR-Staates zu bleiben (2. Fall), muss das Kind die ausbildungsfreien Zeiten zu mehr ...