Ausgabe vom 30.08.2023 Seite 4

Suchbegriffe 30.08.2023    4


Kosten der Kinderwunschbehandlung Kasselepd Ehepaare mit unerfülltem Kinderwunsch können sich die vollen Kosten für eine Kinderwunschbehandlung erstatten lassen. Voraussetzung hierfür ist, dass ein Ehepartner gesetzlich und der andere privat versichert ist und beide Versicherungen die Übernahme der hälftigen Behandlungskosten zugesichert haben, urteilte am Dienstag das Bundessozialgericht (BSG) in Kassel (AZ: B 1 KR13/22 R). Nur weil eine private Krankenkasse sich zur hälftigen Kostenbeteiligung bereiterklärt hat, erlischt den obersten Sozialrichtern zufolge damit nicht die Zahlungspflicht der gesetzlichen Krankenkasse.Nach dem Gesetz muss die Gesetzliche Krankenversicherung eine Kinderwunschbehandlung zur Hälfte bezahlen. Die Maßnahme muss zur Herbeiführung einer Schwangerschaft medizinisch erforderlich und das Paar verheiratet sein. Es dürfen zudem nur Ei- und Samenzellen der Eheleute verwendet werden. Ein Anspruch auf hälftige Kostenbeteiligung besteht nur für Ehepaare, die mindestens 25 Jahre alt sind. Frauen dürfen nicht das 40. und Männer nicht das 50. Lebensjahr vollendet haben. Pflege: Sozialämter verschleppen Zahlung Millionenschulden bei Einrichtungen Düsseldorfepd Sozialämter in NRW haben offenbar Millionenschulden bei Pflegeeinrichtungen. In einer ...