Ausgabe vom 30.08.2023 Seite 3

Suchbegriffe 30.08.2023    3


Feuerwehr rettet Verletzten aus Schacht Wasserversorger muss 46 000 Euro zurückzahlen Fotovoltaikanlagen brauchen keinen Anschluss Schon ihr Vater hatte in einem Brief an den Wasserversorgungsverband Tecklenburger Land geschrieben: ?Sie drohen an, für eine Leistung, die ich niemals beanspruchen kann und niemals beanspruchen werde, eine Gebühr in Höhe von 49 451,30 Euro zu erheben.? Es folgte ein Streit der Angehörigen vor Gericht, den das Oberverwaltungsgericht am Dienstag beendet hat. Die Kinder des ? inzwischen verstorbenen ? Frereners (Emsland) und ihre Mutter bekommen nun mehr als 46 000 Euro zurück ? die Summe, die sie schon an den Wasserversorger bezahlen mussten.Der Frerener hatte in Hopsten auf einer 20 000 Quadratmeter großen Fläche Fotovoltaik-Paneele aufgestellt, um damit Strom zu produzieren. Nach dem Bebauungsplan der Kommune hätte auf dem Grundstück nichts anderes errichtet werden dürfen. Der Wasserversorger hatte ihn daraufhin zu einem Beitrag von rund 46 000 Euro verdonnert, für den er das Grundstück an eine Frischwasserleitung angeschlossen hätte, die vor dem Gelände liegt.Nur: Die Betreiber brauchen kein Wasser. Fotovoltaikanlagen laufen ohne Wasser und für eine mögliche Reinigung ist normales Frischwasser ohnehin nicht zu gebrauchen. ...