Ausgabe vom 05.08.2023 Seite 43
Suchbegriffe 05.08.2023 43
Grundstück als Lagerstätte Grenzen des Erlaubten VorspannVon xxüll, Abfall, Dreck: Egal, wie man es nennt, eines haben rostende Autos, alte Reifen, Bauschutt und gebrauchte Farbdosen gemeinsam. Sie schaden der Umwelt und sehen übel aus. Dennoch liegt solches Material mitunter auf Privatgrundstücken. Auf ihrem Grund und Boden dürfen Eigentümer machen, was sie wollen. Dieser Grundsatz leitet sich aus dem Grundgesetz ab. Die dort garantierte Freiheit des Eigentums gilt in Sachen Abfall und Lagerung aber nur bedingt. Rechtsanwalt Thomas Pliester vom Deutschen Anwaltverein informiert: Die zentrale Vorschrift ist das Kreislaufwirtschaftsgesetz. Es regelt nicht nur den Umgang mit Müll, sondern schreibt auch vor, dass Abfall nicht auf eigenem Land lagern darf. Außerdem spielt das Baurecht eine Rolle.Als Abfall gilt, was wertlos ist und auf die Deponie gehört. Wegen der unterschiedlichen Vorstellungen darüber, was Abfall ist, leiten Experten aus dem Gesetz ein anderes, nachprüfbares Kriterium ab: die Gefahr für Mensch und Natur. ?Das ist der kleinste gemeinsame Nenner?, sagt Erik Uwe Amaya, Verbandsdirektor des Eigentümerverbands Haus und Grund Rheinland Westfalen.Bretter, Papier, alte Möbel, Fahrradleichen, Steine, Metall, Gartenabfälle und Ähnliches dürfen im Prinzip ...