Ausgabe vom 26.06.2026 Seite 14
Suchbegriffe 26.06.2026 14
E-Autos: Mehr Rechte bei kurzer Reichweite frankfurt/main Das kann doch nicht sein â schon wieder nachladen? Weicht die tatsächliche Reichweite eines E-Autos erheblich von der Herstellerangabe ab, kann man vom Kaufvertrag zurücktreten. Auf dieses https://nrwe.justiz.nrw.de/lgs/wuppertal/lg_wuppertal/j2025/10_O_282_23_Urteil_20251218.html">Urteil des Landgerichts Wuppertal (Az. 10 O 282/23) weist der Automobilclub von Deutschland (AvD) hin. Im konkreten Fall lag die tatsächliche Reichweite rund 18 Prozent unter der angegebenen sogenannten WLTP-Reichweite. Das hatte sich bereits im ersten Jahr gezeigt. Nach Ansicht des Gerichts kann eine Abweichung von mehr als zehn Prozent einen erheblichen Sachmangel darstellen. Aufgrund der Gerichtsentscheidung konnte der Käufer nach längerem Rechtsstreit schlieÃlich das Fahrzeug zurückgeben. Der Kaufpreis plus Zinsen wurde ihm nach Abzug einer Nutzungsentschädigung zurückerstattet. Wichtig: Um eine erhebliche und dauerhafte Abweichung nachzuweisen, wird laut AvD auch künftig ein unabhängiges Sachverständigengutachten nötig sein. Denn die tatsächliche Reichweite beim E-Auto hängt auch davon ab, wie schnell man fährt, welche Temperaturen herrschen und ob die Strecke Steigungen hat.Weichkäse ...
