Ausgabe vom 09.06.2026 Seite 18

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Was tun bei Festival-Ärger? Diese Rechte können Besucher geltend machen Hannover/Düsseldorf. Sommerzeit ist Festivalzeit. Tausende Menschen pilgern auch in diesem Jahr wieder zu Open-Air-Events, campieren auf Wiesen, feiern ihre Lieblings-Bands und nehmen dafür oft lange Anreisen, hohe Ticketpreise und nicht selten auch widrige Witterungsbedingungen in Kauf. Doch was passiert, wenn die Vorfreude plötzlich einem Ärgernis weicht? Wenn ein Headliner kurzfristig absagt, das Festival wegen Unwetters unterbrochen oder gar abgesagt werden muss? Nicht jede Enttäuschung begründet automatisch einen Anspruch auf Entschädigung. Doch ganz machtlos sind Besucherinnen und Besucher in vielen Situationen nicht. Aber welche Rechte haben sie in welchen konkreten Situationen? Wir zeigen es anhand ausgesuchter, typischer Szenarien auf: Szenario 1: Es gibt Probleme bei der EinlasskontrolleWährend des Konzerts trägt der Veranstalter für die Sicherheit der Gäste Sorge. Dafür beauftragt er in der Regel Sicherheitsdienste, die Gäste vor dem Betreten des Veranstaltungsgeländes kontrollieren. „Die dürfen viel, aber nicht alles“, ordnet die Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen ein. Steht auf der Eintrittskarte etwa, dass weder Taschen noch ...