Ausgabe vom 21.02.2026 Seite 45
Suchbegriffe 21.02.2026 45
Wo beginnt der Betrug? KI im Wohnungsinserat Wenn die Traumwohnung plötzlich perfekt ausgeleuchtet ist, die Wände frisch gestrichen wirken und der Blick aus dem Fenster aus einem Architekturmagazin stammen könnte, muss es noch längst nicht der Wahrheit entsprechen. Denn mitunter machen sich private Anbieter und Makler bei ihren Inseraten heutzutage Künstliche Intelligenz (KI) zunutze. Für Suchende wird es damit schwieriger, echte Substanz von digitaler Kosmetik zu unterscheiden. Aber was ist noch legitime Präsentation â und wo beginnt die Irreführung? Grundsätzlich sei der Einsatz von KI bei Wohnungsanzeigen nicht verboten, sagt Rechtsanwalt Christoph Stroyer, der auch Mitglied der Arbeitsgemeinschaft Bau- und Immobilienrecht des Deutschen Anwaltvereins ist. âErlaubt ist aber nur, was den Kern der Wahrheit nicht verlässt.â HeiÃt konkret: Kosmetik ist zulässig, Täuschung aber nicht. Auf Bildern etwa die Wände zu versetzen, die Wohnung zu vergröÃern, den Zuschnitt zu verändern, einen nicht vorhandenen Balkon zu installieren, Schimmelflecken zu entfernen oder den Meerblick vorzutäuschen, ist darum Irreführung. Sorgt die KI hingegen lediglich für eine bessere Ausleuchtung des Fotos, weitwinklige Bilder oder ...
