Ausgabe vom 21.02.2026 Seite 17

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Rechtsstaatlichkeit contra „Notwehr“ EV-Serie zur Tauben-Problematik: Streitthema von allen Seiten beleuchten und Lösungen suchen Christian Busch EMSDETTEN . Das Verwaltungsgericht in Münster hat es bestätigt: Das Tauben-Fütter-Verbot der Stadt Emsdetten ist rechtskonform. Davon unbeeindruckt – wie auch von zahlreichen Anzeigen, Bußgeldern und Sanktionen –, füttert Anne R. täglich mehrmals und an mehreren Stellen in der Innenstadt weiter die Tauben. Abgesehen davon, dass mittlerweile auch Bürger das verstreute Futter zusammenkehren, scheinbar unbehelligt. Obwohl ihr Treiben illegal ist. Aus Notwehr, in Sorge um die Tiere, die sonst verhungern würden, argumentiert Anne R. Dafür erhält sie auch Unterstützung, die allermeisten Emsdettener Bürgerinnen und Bürger aber schütteln den Kopf. Vor allem angesichts der Tatsache, dass Behörden und Ordnungshüter dem illegalen Treiben kein Ende bereiten. Beziehungsweise kein Ende bereiten können. Darüber, dass der Rechtsstaat hier kapituliert. Die Emsdettener Volkszeitung hat in den vergangenen Jahren bereits ausführlich und in vielen Facetten über das Thema berichtet. Nichtsdestotrotz wird die EV das Thema Tauben in den kommenden Tagen und Wochen noch einmal ...