Ausgabe vom 16.02.2026 Seite 18
Suchbegriffe 16.02.2026 18
Höhere steuerfreie Einnahmen möglich Minijob und Ehrenamt kombinieren Die Minijobgrenze wurde von 556 Euro auf 603 Euro pro Monat angehoben. Gleichzeitig sind der Ãbungsleiterfreibetrag von 3000 auf 3300 Euro und die Ehrenamtspauschale von 840 auf 960 Euro jährlich angewachsen. Wer eine entsprechende Tätigkeit ausübt, kann sich über steuerfreie Einnahmen bis zu maximal dieser Höhe freuen. Der Bundesverband Lohnsteuerhilfevereine (BVL) weist darauf hin, dass eine Kombination dieser steuerbegünstigenden Regelungen möglich ist. âEin Minijobber gefährdet seinen Status nicht, wenn er zusätzlich eine Tätigkeit als Ãbungsleiter oder Ehrenamtler wahrnimmt, solange die Grenzbeträge von 3300 Euro beziehungsweise 960 Euro nicht überschritten werdenâ, erklärt der stellvertretende BVL-Geschäftsführer David Martens. In Summe können bis zu 11.496 Euro im Jahr steuerfrei verdient werden, sofern die Minjobgrenze voll ausgereizt und sowohl eine Tätigkeit als Ãbungsleiter als auch eine ehrenamtliche ausgeübt wird. Grundvoraussetzung ist, dass die Ãbungsleiter- oder Ehrenamtstätigkeit nebenberuflich ausgeübt wird. Sie darf zeitlich maximal ein Drittel einer Vollzeitstelle in Anspruch nehmen und muss einem ...
