Ausgabe vom 30.01.2026 Seite 13
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Ein Reisepass ist kein Notizbuch Fehlen in einem Reisepass Seiten, gilt dieser als beschädigt und wird ungültig. Deswegen kann auch die Ausreise verweigert werden, wie der Fall eines jungen Mannes zeigt, der kürzlich vom Flughafen Karlsruhe/Baden-Baden aus nach London fliegen wollte, aber nicht ausreisen durfte, wie die Bundespolizei mitteilt. Im Reisepass des 22-Jährigen fehlten die letzten beiden Seiten, fiel einem Beamten bei der Passkontrolle auf. Der 22-Jährige gab daraufhin an, die fehlenden Seiten für Notizen genutzt und anschlieÃend aus seinem Pass entfernt zu haben. Die Bundespolizei stellte den Reisepass daraufhin sicher, und der 22-Jährige wurde wegen Sachbeschädigung angezeigt.Schnee auf Solaranlage liegen lassen Auf Ihrer Solaranlage liegt eine weiÃe Decke Schnee â und Sie fragen sich, ob es sich lohnt, die nun abzufegen? Die kurze Antwort: Nein. Zumindest, wenn es nach dem Technikmagazin âctâ geht. Das hat sich der Frage in seinem Videoformat âct Phasenlageâ auf YouTube gewidmet â und wägt die Gefahren der Reinigung gegenüber dem möglichen Gewinn durch die Reinigung ab. Das Ergebnis: Der finanzielle Nutzen steht in keinem Verhältnis zur Gefährdung. Denn vereiste und verschneite Dächer ...
