Ausgabe vom 16.01.2026 Seite 12
Suchbegriffe 16.01.2026 12
Anzeige: Datenschutz nicht vergessen Privatpersonen können über Apps, Portale und Formulare Verkehrssünder anzeigen. Aber Vorsicht: Wer beim Hochladen von Beweisfotos den Datenschutz verletzt, kann belangt wer-den. Das zeigt ein Urteil des Oberlandesgerichts Dresden (AZ: 4 U 464/25). Eine Person hatte ein verkehrswidrig geparktes Auto fotografiert und das Foto auf der Plattform âweg.liâ hochgeladen, um den Verstoà der zuständigen Behörde zu melden. Neben dem Fahrzeug war auf dem Foto auch der Beifahrer zu sehen, der nicht unkenntlich gemacht wurde. Das Foto stand eineinhalb Jahre auf der Plattform zur Verfügung und konnte von Mitarbeitern der Behörde sowie Personen, die über einen entsprechenden Link verfügten, eingesehen wer-den. Für den Beifahrer stellte das eine Verletzung seiner Persönlichkeitsrechte dar â er klagte auf Löschung und immateriellen Schadener-satz. Das OLG Dresden gab ihm recht und sprach ihm 100 Euro Schadenersatz zu. Das Gericht befand, dass der Beklagte gegen den Grundsatz der Datenminimierung verstoÃen habe. Für die Anzeige einer Ordnungswidrig- keit sei die Abbildung des Beifahrers nicht nötig. Nein zu beheizbarer Kleidung Westen, Jacken und Mützen mit eingebauter Heizung? Für Frostbeulen ...
