Ausgabe vom 03.09.2025 Seite 12

Suchbegriffe 03.09.2025    12


Auch Freiheitsstrafe möglich Steuerhinterziehung und die Folgen Steuerhinterziehung kann weitreichende Konsequenzen haben – und zwar nicht nur auf strafrechtlicher, sondern auch auf persönlicher und beruflicher Ebene. Darauf weist Nico Glöckle hin. Er ist Fachanwalt für Steuerrecht und Strafrecht in Stuttgart. Diese Folgen drohen bei Steuerhinterziehung: Strafmaß Das Gesetz sieht eine Geldstrafe oder eine Freiheitsstrafe von bis zu fünf Jahren vor. In besonders schweren Fällen der Steuerhinterziehung droht sogar eine Freiheitsstrafe von bis zu zehn Jahren. Steuerliche Folgen Die hinterzogenen Steuern müssen zurückgezahlt werden. Außerdem werden Nachzahlungs- und Hinterziehungszinsen fällig. Zusätzlich kann es Säumnis- oder Verspätungszuschläge geben. Das kann sich bei längeren Zeiträumen und größeren Summen läppern. Beispiel: Bei Zahlung ein Jahr nach der Hinterziehung sind es schon sechs Prozent Hinterziehungszinsen. Öffentliche Ämter Wer zu mindestens einem Jahr Freiheitsstrafe verurteilt wurde, dem können die Amtsfähigkeit und Wählbarkeit für öffentliche Ämter aberkannt werden, und zwar für zwei bis fünf Jahre. Verschiedene berufsrechtliche Vorschriften (etwa §14 Abs.2 Nr.2 BRAO ...