Ausgabe vom 02.08.2025 Seite 39
Suchbegriffe 02.08.2025 39
Selber machen bringt nichts Wie Wärmeschutz Steuern sparen kann Wer es an manchen Sommertagen kaum in den eigenen vier Wänden aushält, denkt womöglich über geeignete WärmeschutzmaÃnahmen nach. Manche solcher Vorhaben bringen sogar steuerliche Vorteile mit sich. Der Einbau eines sommerlichen Wärmeschutzes kann als energetische MaÃnahme gelten â und so von der Steuer abgesetzt werden. Voraussetzung ist, dass dies tatsächlich hilft, die Innenraumtemperatur auf einem angenehmen Niveau zu halten. Dafür für geeignet hält der Gesetzgeber den Einbau oder die Erneuerung von Rollläden sowie den Einbau auÃen liegender Verschattungselemente nach DIN 4108-2, so der Bundesverband Lohnsteuerhilfevereine (BVL). Führt ein Fachunternehmen diese Arbeiten aus, können 20 Prozent der Kosten, maximal aber 40.000 Euro steuerlich geltend gemacht werden. Ãber die MaÃnahme müssen die Handwerker r eine Bescheinigung nach amtlichem Muster ausfüllen. Steuerzahler tragen den Aufwand dann in die Anlage âEnergetische MaÃnahmenâ der Steuererklärung ein. Die SteuerermäÃigung wird über drei Jahre hinweg verteilt. Im ersten und zweiten Jahr werden je sieben Prozent, höchstens aber 14.000 Euro berücksichtigt. Im ...
