Ausgabe vom 20.05.2025 Seite 12

Suchbegriffe 20.05.2025    12


Token mit Gewinn Wann man Steuern zahlen muss Anlageform, Haltedauer, Gewinnhöhe: Bei der Frage, ob und inwiefern Gewinne aus Kryptogeschäften zu versteuern sind, spielen verschiedene Faktoren eine Rolle. Hier die wichtigsten Kriterien. Auch wenn die Krypto-Kurse immer wieder heftig schwanken: Bitcoin, Ethereum und Co stehen bei einigen Privatanlegerinnen und -anlegern weiter hoch im Kurs. Aber was, wenn die Token irgendwann tatsächlich mit Gewinn verkauft werden – will das Finanzamt dann einen Teil vom Kuchen abhaben? Das kommt ganz darauf an, stellt der Bund der Steuerzahler klar. Vergeht zwischen Anschaffung und Veräußerung der Kryptowerte höchstens ein Jahr, stellen die Einkünfte aus dem Verkauf ein privates Veräußerungsgeschäft dar. In diesem Fall sind die Gewinne mit dem persönlichen Steuersatz zu versteuern. Steuerbefreit sind solche privaten Veräußerungsgeschäfte nur dann, wenn der Gewinn unterhalb von 1000 Euro bleibt oder zwischen An- und Verkauf mehr als ein Jahr liegt. Wird die 1000-Euro-Grenze überschritten, muss der komplette Veräußerungsgewinn versteuert werden – und nicht nur der Teil des Gewinns, der über dieser Grenze liegt. Das Halten der Währungen kann sich daher lohnen. Denn selbst wenn der ...