Ausgabe vom 13.05.2025 Seite 12

Suchbegriffe 13.05.2025    12


Zu viel Bürgergeld war Fehler des Amts Rückzahlung nur bei grober Fahrlässigkeit nötig Wer ist dafür verantwortlich, Sozialleistungen korrekt zu berechnen? In allererster Linie die zuständige Behörde. Tut sie das nicht und erhalten Sozialhilfeempfänger deshalb zu viel Geld, kann ihnen das später nicht zum Nachteil ausgelegt werden. Das zu viel erhaltene Geld muss nicht zurückgezahlt werden, wenn Empfänger den Fehler nicht grob fahrlässig übersehen haben. Das zeigt eine Entscheidung des Landessozialgerichts Berlin-Brandenburg (Az. L 3 AS 772/23), auf das das Rechtsportal „anwaltauskunft.de“ hinweist. Im konkreten Fall hatte eine dreiköpfige Familie Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts (das heutige Bürgergeld) bezogen. Als der Ehemann eine Arbeit mit einem monatlichen Nettogehalt von 1600 Euro annahm, übermittelte er dem Jobcenter ordnungsgemäß den Arbeitsvertrag. Daraufhin kürzte die Behörde zwar die Sozialleistungen, berechnete die neuen Leistungen aber fälschlich für einen Brutto-Lohn von 1600 Euro (1276,40 Euro netto) − die Leistungen wurden nicht ausreichend gekürzt. Erst als der Mann eine Verdienstbescheinigung nachreichte, bemerkte das Amt den Fehler − zehn Monate später. Es ...