Ausgabe vom 09.05.2025 Seite 1
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AfD-Einstufung vorerst ausgesetzt Verfassungsschutz gibt Stillhaltezusage bis zum Eilverfahren Berlin Das Bundesamt für Verfassungsschutz (BfV) bezeichnet die AfD bis zu einer Gerichtsentscheidung über ein Eilverfahren nicht mehr öffentlich als gesichert rechtsextremistische Bestrebung. Der Inlandsgeheimdienst gab im Rechtsstreit mit der AfD eine sogenannte Stillhaltezusage ab. Eine Sprecherin des zuständigen Verwaltungsgerichts Köln bestätigte den Eingang eines entsprechenden Schreibens der Behörde. Das Bundesamt wollte sich âmit Blick auf das laufende Verfahren und aus Respekt vor dem Gerichtâ in dieser Angelegenheit nicht öffentlich äuÃern. Wann die Entscheidung im Eilverfahren getroffen wird, ist bisher unklar. Die AfD hatte gegen die neue Einstufung durch das BfV geklagt. Es ist nicht das erste Mal, dass der Verfassungsschutz eine solche Zusage macht. Er hatte dies etwa auch im Januar 2021 getan, nachdem die AfD gegen ihre damalige Einstufung als âVerdachtsfallâ geklagt hatte. Die damalige Klage blieb für die Partei in zwei Instanzen erfolglos. Das Urteil des Oberverwaltungsgerichts Münster ist aber noch nicht rechtskräftig. Die Stillhaltezusage bedeutet jedoch nicht, dass die Verfassungsschützer ihre Einstufung ...