Ausgabe vom 15.02.2025 Seite 30

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Nachweis niedriger Grundsteuerwert EMSDETTEN Ab dem 1. Januar 2025 gilt die neue Grundsteuer und Grundstücksbesitzer müssen sich auf geänderte Grundsteuerbescheide einstellen. Als Reaktion auf die BFH-Beschlüsse vom 27. Mai 2024 wurde in das Grundsteuergesetz eine Regelung aufgenommen, die Steuerpflichtigen die Möglichkeit des Nachweises eines niedrigeren Werts ermöglicht. Steuerpflichtige erhalten danach künftig die Möglichkeit, einen unter dem festgestellten Grundsteuerwert liegenden Wert ihres Grundstücks nachzuweisen, wenn der festgestellte den nachgewiesenen niedrigeren Wert um mindestens 40 Prozent übersteigt. Gesetzlich wird geregelt, dass in solchen Fällen der niedrigere sogenannte gemeine Wert anzusetzen ist. BStBKKleinteilige Maßnahmen Was bringt das neue Jahr an Steueränderungen? EMSDETTEN. Das Jahr 2025 beginnt mit einigen Steueränderungen. „Dabei sind angesichts der aktuellen Situation die verschiedenen Maßnahmen eher kleinteilig. Dies liegt auch daran, dass einzelne Steuergesetze aufgrund des Auseinanderbrechens der Ampelregierung aktuell auf Eis liegen“, so die Bundessteuerberaterkammer. Noch vor dem Ampel-Aus wurde neben dem Jahressteuergesetz 2024 auch das Gesetz zur steuerlichen Freistellung des ...