Ausgabe vom 31.12.2024 Seite 12
Suchbegriffe 31.12.2024 12
Bei Onlinekauf gilt Widerrufsrecht Unliebsame Weihnachtsgeschenke: Für einen Umtausch gibt es einiges zu beachten Ob Deko, Kosmetik oder Socken: Nicht immer kommen Geschenke zu Weihnachten so gut an, wie man es gern hätte. Wer dem Beschenkten doch noch ein Lächeln ins Gesicht zaubern möchte, denkt nach Weihnachten womöglich über einen Umtausch nach. Doch nicht immer ist das so einfach. Gerade für Präsente, die auf dem Weihnachtsmarkt oder im stationären Handel erworben wurden, gibt es kein gesetzliches Recht auf Umtausch oder Rückgabe. âViele Geschäfte bieten das aber auf freiwilliger Basis anâ, sagt Karolina Wojtal vom Europäischen Verbraucherzentrum Deutschland (EVZ). Ihr Tipp: Am besten schon vor dem Kauf nachfragen, ob ein Umtausch oder eine Rückgabe möglich ist. Ob der Händler dann allerdings den Kaufpreis erstattet, einen Gutschein ausstellt oder den Umtausch von Ware gegen Ware zulässt, obliegt allein ihm. Bei einem Onlinekauf gilt das Widerrufsrecht: Wer das Geschenk im Netz gekauft hat, hat grundsätzlich ein 14-tägiges Widerrufsrecht â manche Anbieter haben rund um Weihnachten sogar kundenfreundlichere Regelungen. âWenn Ihnen ein Produkt nicht gefällt oder nicht passt, können Sie es ohne ...