Ausgabe vom 27.12.2024 Seite 3

Suchbegriffe 27.12.2024    3


Staatsanwaltschaft legt Revision ein paderborn. Im Fall um ein Gewaltdelikt in der Nacht auf den 1. Mai in der Paderborner Innenstadt will die Staatsanwaltschaft Rechtsmittel einlegen. Das bestätigte ein Sprecher an Heiligabend. Nach dem Urteil am Landgericht vom Montag soll ein 19-Jähriger wegen gefährlicher Körperverletzung nach Jugendstrafrecht für ein Jahr und zehn Monate ins Gefängnis. Der zweite Angeklagte, ein 17-jähriger Jugendlicher, wurde ebenfalls wegen gefährlicher Körperverletzung zu einer Bewährungsstrafe von neun Monaten verurteilt. Das Gericht war mit dem Urteil deutlich unter der Forderung der Staatsanwaltschaft geblieben. Die Anklage hatte sich im Fall des Jüngeren für eine Jugendstrafe von vier Jahren wegen versuchten Totschlags ausgesprochen. Er soll das 30 Jahre alte Opfer getreten haben. Der Ältere sollte laut dem Plädoyer der Staatsanwaltschaft für dasselbe Delikt für vier Jahre und zehn Monate für drei Faustschläge gegen den Kopf ins Gefängnis. Die beiden Verurteilten hatten gestanden, den 30-Jährigen in der Nacht auf den 1. Mai vor einem Kiosk mit Schlägen und Tritten attackiert zu haben. Der Mann war drei Tage später an einer Gehirnblutung gestorben. Laut Rechtsmedizin war das ...