Ausgabe vom 09.11.2024 Seite 28

Suchbegriffe 09.11.2024    28


Vergleichen lohnt sich Sonderkündigungsrecht bei KFZ-Versicherungen nicht aus den Augen verlieren EMSDETTEN. Bei keiner anderen Versicherung wechseln die Kunden so häufig den Anbieter wie bei der Kfz Ver­sicherung – und das oft aus gutem Grund. Denn bei Autoversicherungen gibt es enorme Preis-, Leistungs-, Service- und Qualitätsunterschiede. In diesen Fällen lohnt sich ein Wechsel. Nach Möglichkeit sollten Autofahrerinnen und -fahrer aber schon vor dem Stichtag aktiv werden, um nicht bei der Suche nach einer neuen Police in Zeitnot zu kommen. Eine rechtzeitige Kündigung gibt auch dem Versicherer die Möglichkeit, ein günstigeres Angebot zu unterbreiten. Das kann einen Wechsel vielleicht überflüssig machen. Oft laufen die Verträge vom 1. Januar bis zum 31. Dezember. Wer kündigen will, muss also dafür sorgen, dass die Kündigung bis spätestens 30. November beim Versicherer eingeht. Erhöht der Versicherer den Beitrag, obwohl sich am Versicherungsschutz nichts ändert, hat man ab Zugang dieser Mitteilung ein einmonatiges Sonderkündigungsrecht – auch über den Stichtag 30. November hinaus. Darauf müssen die Kfz-Versicherer hinweisen. Doch selbst bei einem günstigeren Beitrag, verglichen mit dem aus dem letzten ...