Ausgabe vom 05.11.2024 Seite 12

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Zahnarzt-Bonusheft hat Vorteile Versäumisse führen nicht immer zu Zuschussverlust Der Zahnarztstuhl fährt zurück in die Senkrechte, die jährliche Vorsorgeuntersuchung ist geschafft: Jetzt fehlt nur noch eine Sache – den Termin auch im Bonusheft eintragen zu lassen. Denn die Stempel in dem weißen Büchlein zahlen sich für gesetzlich Versicherte aus, sollten sie eines Tages einen Zahnersatz brauchen. Mit wie viel Ersparnis kann man in welchem Fall rechnen? Und wo bekomme ich das Heft, wenn ich noch keines habe? Das Wichtigste dazu im Überblick: Was bringt mir das Bonusheft? Wer nachweislich regelmäßig beim Zahnarzt zur Kontrolle war, der kann mit einem höheren Zuschuss der Krankenkasse rechnen, wenn er oder sie Zahnersatz benötigt. Die Nutzung des Heftes ist freiwillig. Ohne Bonusheft liegt der Zuschuss bei 60 Prozent der durchschnittlichen Kosten für die Regelversorgung. Kann jemand aber nachweisen, dass er oder sie fünfmal in Folge bei der jährlichen Kontrolluntersuchung war, liegt der Zuschuss bei 70 Prozent. Für einem Zeitraum von über zehn Jahren darf man mit einem Zuschuss von 75 Prozent rechnen. Was das konkret finanziell für einen Unterschied macht, rechnet Gesa Schölgens vor. Sie leitet bei der ...