Ausgabe vom 12.10.2024 Seite 43

Suchbegriffe 12.10.2024    43


Rutschiges Laub Mieter und Eigentümer in der Pflicht Erst schön und dann gefährlich: Wenn Bäume im Herbst ihre Blätter abwerfen, kann es auf Gehwegen schnell gefährlich werden. Denn besonders in Verbindung mit Feuchtigkeit wird das Laub im Nu spiegelglatt. Um Spaziergänger nicht zu gefährden, sind Mieter wie Eigentümer in der Pflicht, an ihr Grundstück grenzende Gehwege frei von Blättern zu halten. Wer das nicht tut, kann finanziell in Anspruch genommen werden, falls jemand zu Schaden kommt.Im Rahmen der Verkehrssicherungspflicht müssen Eigentümerinnen und Eigentümer dafür sorgen, dass ihr Grundstück, der Eingangsbereich und ans Grundstück angrenzende Gehwege gefahrlos passierbar sind. Und zwar werktags zwischen 7 und 20 Uhr sowie an Sonn- und Feiertagen zwischen 9 und 20 Uhr, so der Immobilienverband Deutschland. Mieterinnen und Mietern wird diese Pflicht häufig mit dem Mietvertrag übertragen. Ein Blick in den Vertrag lohnt sich daher.Versicherung kann vor finanziellem Schaden schützen?Wenn eine Person auf nassem Laub ausrutscht und sich verletzt, weil man nicht ausreichend geräumt hat, kann es zu Schadenersatzforderungen kommen?, sagt Bianca Boss, Vorständin beim Bund der Versicherten (BdV). Schadenersatzpflichtige haften dabei mit ihrem Privatvermögen ...