Ausgabe vom 15.07.2024 Seite 17

Suchbegriffe 15.07.2024    17


Bei Kinderfotos gelten klare Regeln Beim Festhalten besonderer Momente wie Geburtstagsfeiern oder Ausflügen mit dem Smartphone sind Fotos von Kindern schnell gemacht und ebenso rasch über Messenger oder soziale Medien geteilt. Doch welche Regeln gelten dabei?Eine Umfrage des Branchenverbands Bitkom zeigt: Nur 26 Prozent der Befragten wissen, wann sie Kinderfotos in sozialen Netzwerken teilen dürfen. Bei Messenger-Diensten wie WhatsApp oder Signal sind es sogar nur sieben Prozent.Grundsätzlich gilt, dass Kinder Persönlichkeitsrechte und das Recht am eigenen Bild haben. Wer Fotos von Kindern in sozialen Medien oder über Messenger teilen will, muss laut Bitkom die Einwilligung aller Erziehungsberechtigten einholen. Bei älteren Kindern, die die Konsequenzen einer Veröffentlichung verstehen, ist auch deren Zustimmung erforderlich. Diese Einsichtsfähigkeit wird in der Regel ab 14 Jahren angenommen, das kann jedoch variieren.Es gibt eine Ausnahme: Fotos dürfen in einer geschlossenen Gruppe gesendet werden. dpa Vorsorge für Daten nach dem Tod treffen Soziale Netzwerke, E-Mails und Cloud-Dienste: Nach dem Tod hinterlässt fast jeder Daten im Internet. So regelt man den digitalen Nachlass rechtzeitig:Ein erster Schritt ist laut Verbraucherzentrale das Erstellen einer Übersicht ...