Ausgabe vom 13.07.2024 Seite 33

Suchbegriffe 13.07.2024    33


Nur ein leichter Formschnitt ist erlaubt Hobbygärtner dürfen ihre Hecken im Sommer nur in einigen Sonderfällen stutzen Um Tiere in ihren Lebensräumen zu schützen, verbietet das Bundesnaturschutzgesetz, ?Hecken, Wallhecken, Gebüsche, aber auch Schilf- und Röhrichtbestände zu roden, abzuschneiden oder zu zerstören?, informiert die Stadt Münster. Abgesehen von Obstbäumen gilt diese Regelung auch für die meisten Bäume.Das Verbot umfasst den Zeitraum vom 1. März bis zum 30. September eines jeden Jahres. Setzt sich ein Gärtner über das Verbot hinweg, droht ein Bußgeld. Wie hoch dieses ist, ist von Bundesland zu Bundesland verschieden. In NRW richtet es sich nach der Länge der Hecke und kann bis zu mehreren Tausend Euro hoch sein.Innerhalb der Frühlings- und Sommermonate ist es erlaubt, kleinere Schnitte, sogenannte Form- oder Pflegeschnitte, vorzunehmen. ?Der Formschnitt beschränkt sich darauf, dass nur ein Teil des Austriebs weggeschnitten wird?, erklärt Klaus Krohme, Gärtnermeister vom Lehrgarten Steinfurt. ?Man macht diesen Formschnitt üblicherweise in der Vegetationszeit, also zwischen Mai und September.? Wenn der starke Zuwachs des Gewächses vom Grundstück auf Gehweg und Straße ragt, muss er sogar zurückgeschnitten werden, um die Sicherheit im ...