Ausgabe vom 12.06.2024 Seite 12
Suchbegriffe 12.06.2024 12
Funde sind für Bauherren teuer Kampfmittel und Altlasten auf dem Grundstück Doch was müssen Eigentümerinnen und Eigentümer tun, wenn auf ihrem Grundstück ein verdächtiger Gegenstand gefunden wird ? zum Beispiel beim Kelleraushub oder beim Anlegen eines Swimmingpools? Müssen Grundstücke vor Erdarbeiten sogar auf Kampfmittelbelastung untersucht werden??Es kommt darauf an, wo sich das Grundstück befindet?, sagt Florian Becker, Geschäftsführer des Bauherren-Schutzbundes in Berlin. ?Ist es ein altes Militärgelände, ein ehemaliger Truppenübungsplatz oder auch ein Bahngrundstück, ist eine Belastung des Bodens eher wahrscheinlich als in einem dicht besiedelten Wohngebiet.? Auf Grundstücken, die sich auf dem Gebiet von Bombenabwurfschneisen im Zweiten Weltkrieg befinden, dürfe gar nicht ohne Kampfmittelsondierung gebaut werden.?Der Bauherr hat die Pflicht, sich zu informieren?, sagt Rechtsanwältin Claudia Stoldt von der Arbeitsgemeinschaft Bau- und Immobilienrecht im Deutschen Anwaltverein. ?Ein vorheriger Kontakt zur Gemeinde ist empfehlenswert, da diese oder das Bau- oder Katasteramt ihm sagen können, wie das Grundstück früher genutzt wurde, ob Altlasten oder Kampfmittel zu erwarten sind.?Auch beim Verkäufer des Grundstücks kann man sich erkundigen. Der muss ...