Ausgabe vom 08.03.2024 Seite 38

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Umtausch geht in die nächste Runde Jetzt sind Jahrgänge 1965 bis 1970 dran EMSDETTEN. Führerscheine sollen in Zukunft EU-weit fälschungssicher und einheitlich sein. Damit das umgesetzt werden kann, müssen in den kommenden Jahren Millionen von Führerscheinen umgetauscht werden. In Deutschland gibt es dafür einen zeitlichen Stufenplan, der sich nach Geburtsjahr sowie Ausstellungsjahr des Führerscheins richtet. Bis zum 19. Januar 2023 waren die Geburtsjahrgänge 1959 bis 1964 mit dem Umtausch an der Reihe.Nun sind die Jahrgänge 1965 bis 1970 dran. Ihre Umtauschfrist ist der 19. Januar 2024 ? wenn ihr Führerschein bis einschließlich 31. Dezember 1998 ausgestellt wurde. Der Umtausch ist verpflichtend. Um den Führerschein rechtzeitig vor der Umtauschfrist ausgetauscht zu haben, empfiehlt der ADAC, sich bereits jetzt um einen Termin zu kümmern.Übrigens: Wer schon einen alten Scheckkartenführerschein besitzt, muss nicht auf das Geburtsjahr achten. Die Fristen richten sich dann nach dem Ausstellungsjahr. Scheckkarten der Jahre 1999 bis 2001 müssen bis zum 19. Januar 2026 umgetauscht werden. Wer vor 1953 geboren ist, hat es am einfachsten: Der Stichtag für den Umtausch des alten Führerscheins ist immer der 19. Januar 2033. Für den Umtausch muss bei der örtlichen ...