Ausgabe vom 23.01.2024 Seite 27

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Staatsanwaltschaft fordert sechs Jahre Haft Urteil im Vergewaltigungsprozess am Landgericht Münster soll am 9. Februar verkündet werden RHEINE/MÜNSTER. Der Prozess um die Vergewaltigung von zwei Frauen (unser Medienhaus berichtete) geht in die entscheidende Phase. Vor dem Landgericht Münster wurden nach sechs Verhandlungstagen die Schlussvorträge von Staatsanwältin, den Vertretern der Nebenklage und der Verteidigung gehalten.Wenn es nach dem Willen der Staatsanwältin geht, soll der für seine Taten voll verantwortliche 28 Jahre alte Angeklagte aus Rheine für sechs Jahre in Haft. Die Staatsanwältin zeigte sich in ihrer Beweiswürdigung davon überzeugt, dass die Taten sich so zugetragen haben, wie in der Anklage formuliert. In ihrem Plädoyer stellte die Staatsanwältin wie auch zuvor eine Sachverständige klar, dass sie den Angeklagten für schuldfähig halte. Gründe für dessen Unterbringung in einen Maßregelvollzug hielt die Staatsanwältin ebenfalls für nicht angezeigt. Den Ausführungen der Staatsanwältin schloss sich die Seite der Nebenklage vollumfänglich an.Nichts lässt die Staatsanwältin in ihrer Beweiswürdigung unerwähnt. Sie sprach von Erniedrigung und Leid bei den sexuellen Übergriffen, die die ehemalige Freundin des Angeklagten ertragen musste. Von ...