Ausgabe vom 06.11.2023 Seite 4

Suchbegriffe 06.11.2023    4


Studie: Höhere Rabatte bei Neuwagen Teureres Deutschlandticket unattraktiv Imker ernten deutlich mehr Honig NRW muss Bankier entschädigen Veröffentlichung von Tagebuch-Einträgen im Cum-Ex-Skandal Der Kläger habe einen Anspruch auf Zahlung einer Entschädigung, weil Inhalte seiner vom Land beschlagnahmten Tagebücher an unbefugte Dritte gelangt seien, begründete das Gericht seine Entscheidung. Das Gericht sei nach der Beweisaufnahme zu der Überzeugung gelangt, dass der Inhalt der Tagebücher ?aus der Sphäre des beklagten Landes? an Journalisten gelangt sein müsse.In dem Prozess ging es um Tagebücher von Olearius, die Beamte bei einer Razzia wegen dessen möglicher Verwicklung in illegale Cum-Ex-Aktiengeschäfte im Jahr 2018 beschlagnahmt hatten. Zwei Jahre später hätten mehrere Medien aus den Aufzeichnungen zitiert.Die Weitergabe beziehungsweise die Ermöglichung des Zugriffs auf Inhalte der Tagebücher stelle eine Amtspflichtverletzung dar, heißt es im Urteil. ?Das beklagte Land trifft die Pflicht, sensible Daten so aufzubewahren, dass sie vor einem unbefugten Zugriff geschützt sind.?Olearius ist Gesellschafter der Hamburger Privatbank M.M. Warburg, die bei Cum-Ex-Deals mitgemacht hat. Der Bankier muss sich derzeit wegen des Vorwurfs der schweren ...