Ausgabe vom 10.10.2023 Seite 12
Suchbegriffe 10.10.2023 12
Fernwärme kann zur Pflicht werden Anschlusszwang: Nicht immer besteht Wahlfreiheit Zur Herstellung der Wärme dienen unter anderem Öl, Erdgas, Kohle, Biomasse, Müll oder industrielle Abwärme und zunehmend weitere erneuerbare Energiequellen wie Geothermie, Solarthermie oder (grüner) Wasserstoff.?Neue Wärmenetze müssen mindestens 65 Prozent erneuerbare Energien enthalten. Bestehende Netze müssen schrittweise umgerüstet werden: bis 2029 auf 50 Prozent und bis 2045 auf 100 Prozent erneuerbare Energien?, so Steinfeldt. Daher müssen die Kommunen bis Mitte 2026 beziehungsweise bis Mitte 2028 eine Wärmeplanung erstellen und darin Gebiete definieren, in denen ein Wärmenetz oder ein Wasserstoffnetz geplant sind.?Ein Fernwärmenetz lässt sich umso wirtschaftlicher betreiben, je mehr Anschlüsse vorhanden sind?, sagt Martin Brandis, Energieexperte des Bundesverbandes der Verbraucherzentrale. Es gebe also ein großes öffentliches Interesse daran, dass sich möglichst viele Haushalte anschließen lassen. In einigen Kommunen besteht ein Anschluss- und Benutzungszwang.?Solch ein Zwang benachteiligt insbesondere Eigentümer von Niedrigenergie- oder Passivhäusern. Denn sie müssen die hohen Grundpreise bezahlen ? auch wenn sie keine oder nur wenig Energie benötigen?, sagt ...