Ausgabe vom 06.10.2023 Seite 3

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Hatte Yevgeni A. niedrige Beweggründe? Send-Prozess Münster. Nach dem tödlichen Messerstich auf dem Send in Münster wächst der Druck auf den Angeklagten. Am Ende des dritten Verhandlungstages vor dem Landgericht in Münster informierte die Vorsitzende Richterin am Mittwoch die Prozessbeteiligten, dass bei einer möglichen Verurteilung von Yevgeni A. auch niedrige Beweggründe eine Rolle spielen könnten. Als niedriger Beweggrund gilt neben Rassenhass, Ausländerfeindlichkeit und Rachsucht Imponiergehabe.Die Staatsanwaltschaft wirft Yevgeni A. Mord vor, weil er am 18. März auf dem Send zugestochen haben soll, als sein Opfer Mark D. nicht mit einem Angriff gerechnet habe. Das hatten die Ankläger als Heimtücke gewertet. Dass das Gericht beim Angeklagten nun auch niedrige Beweggründe sieht, begründete Gerichtssprecherin Dr. Cornelia Hansen mit dem bisherigen Verlauf der drei Verhandlungstage.Wie sie auf Nachfrage unserer Redaktion erklärt, sind entsprechende Hinweise bei solchen Verfahren üblich. Er soll den Anwälten des Angeklagten die Möglichkeit geben, ihre Verteidigungsstrategie anzupassen.Um in Deutschland wegen Mordes verurteilt zu werden, muss eines der sogenannten Mordmerkmale erfüllt sein. Das sind laut Paragraf 211 des Strafgesetzbuchs Mordlust, die ...