Ausgabe vom 19.09.2023 Seite 12

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Bestsellerliste Sachbuch Vorformuliertes Zeugnis verweigern? Es klingt praktisch für Arbeitnehmer und kommt in der Praxis schon mal vor: Beschäftigte, die ein Arbeitszeugnis bekommen sollen, werden gebeten, dies zunächst vorzuformulieren. Doch was tun, wenn man das gar nicht tun möchte, etwa weil man keine Erfahrungen damit hat? Kann der Arbeitgeber verlangen, dass man sein eigenes Arbeitszeugnis verfasst und es dem Vorgesetzten vorlegt? Nein. ?Die Arbeitgeberin kann nicht verlangen, dass der Arbeitnehmer das Zeugnis selbst schreibt?, erklärt die Kölner Fachanwältin für Arbeitsrecht Nathalie Oberthür. Wer das nicht möchte, könne es verweigern. Oberthür gibt zu bedenken, dass es für Arbeitnehmer ein Vorteil sein kann, das Zeugnis selbst zu verfassen. Schließlich könne man dann die jeweiligen Formulierungen im Zeugnis so gestalten, dass sie positiv ausfallen. Ihr Tipp: ?Jemanden hinzuziehen, der Erfahrung hat in der Abfassung von Zeugnissen, etwa eine Rechtsanwältin oder einen Personalberater.? Ein Recht darauf, dass der Arbeitgeber das vorformulierte Zeugnis Wort für Wort übernimmt, hat man nicht.dpa Leser fragen, Experten antworten Schon jetzt leben in Deutschland rund 1,7 Millionen Menschen mit einer Demenzerkrankung. Und die Zahlen steigen. Was bedeutet das ...