Ausgabe vom 07.07.2023 Seite 4
Suchbegriffe 07.07.2023 4
Land warnt vor tierischen Reisemitbringseln Papst entlässt Sex-Täter aus Klerikerstand Einsparung durch Cannabis-Freigabe? Eine Milliarde weniger für Strafverfolgung Bereits bekannt war, dass grundsätzlich der Besitz von bis zu 25 Gramm Cannabis für über 18-Jährige und der Anbau von maximal drei Pflanzen zum Eigenbedarf erlaubt werden sollen. Einen freien Verkauf der Droge in spezialisierten Geschäften soll es nicht geben. Cannabis soll stattdessen in sogenannten Cannabis-Clubs gemeinschaftlich angebaut und abgegeben werden dürfen. Die Vereine und Vereinsmitglieder müssen sich dabei auf strenge Regeln einstellen. Innerhalb der Vereine und im Umkreis von 200 Metern ? ursprünglich waren 250 Meter geplant ? soll kein Cannabis konsumiert werden dürfen. Räume und Grundstücke der Cannabis-Clubs, in oder auf denen die Droge gelagert und angebaut wird, müssen umzäunt und gesichert werden. Gewächshäuser brauchen einen Sichtschutz. Cannabis-Vereine müssen Sucht- und Präventionsbeauftragte benennen und sicherstellen, dass Grenzwerte für Pflanzenschutz- oder Düngemittelrückstände eingehalten werden.Cannabis darf nur an Mitglieder ausgegeben werden, maximal 50 Gramm im Monat und nur in einer ?neutralen Verpackung?, damit es für Jugendliche keine ?Konsumanreize? gibt. ...