Ausgabe vom 23.06.2023 Seite 4

Suchbegriffe 23.06.2023    4


Kirche soll mehr zahlen Debatte Wer verkaufte Waffe an Lübcke-Mörder? BGH prüft Freispruch eines 68-Jährigen Dem Mann war aus Sicht des Gerichts der Verkauf der Mordwaffe an den späteren Lübcke-Attentäter Stephan Ernst nicht nachzuweisen gewesen. Stattdessen war er nur wegen unerlaubten Besitzes von Munition zu einer Geldstrafe verurteilt worden. Die Generalstaatsanwaltschaft Düsseldorf war gegen den Teil-Freispruch in Revision gegangen.Der 68-Jährige aus Ostwestfalen hatte stets bestritten, den Revolver, mit dem Lübcke 2019 auf seiner Terrasse erschossen worden war, im Jahr 2016 an den Rechtsextremisten Ernst verkauft zu haben. Wie der Vertreter des Generalbundesanwaltes am Donnerstag erläuterte, hätte Ernst damals in der Verhandlung gegen den 68-Jährigen in Paderborn aber als Zeuge gehört werden müssen.Um das zu erreichen, war seinerzeit vergeblich die Aussetzung des Prozesses gegen den 68-Jährigen gefordert worden. Denn Ernst, dessen Urteil zu lebenslanger Haft wegen Mordes an Lübcke damals noch nicht rechtskräftig war, hätte bis zur Rechtskraft die Aussage verweigern können. Für die BGH-Richter schien am Donnerstag aber ohnehin fraglich zu sein, inwieweit seine Vernehmung möglich und hilfreich gewesen wäre.Der Verteidiger des 68-Jährigen betonte, dass ...