Ausgabe vom 17.02.2023 Seite 7
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Verhandlungsschwaches Geschlecht? Bundesarbeitsgericht pocht auf gleiche Bezahlung von Mann und Frau Nach dem Urteil fließen Freudentränen: Eine Frau aus Sachsen, die sich bei der Bezahlung wegen ihres Geschlechts diskriminiert sah, bekommt Recht vor dem Bundesarbeitsgericht (BAG) in Erfurt. Ihre Anwältinnen sprechen von einem Meilenstein und hoffen auf Rückenwind im Streit um gleiche Löhne und Gehälter von Frauen und Männern in Deutschland.Ihr Fall: Der Frau wurden 3500 Euro monatlich in der Einarbeitungszeit angeboten ? sie sagte Ja. Doch bald kamen ihr Zweifel und der Verdacht, dass ihr männlicher Kollege, der zwei Monate früher eingestellt wurde und den gleichen Vertriebsjob bei einer Metallfirma machte, sehr viel mehr verdiente. Die 44-jährige Dresdnerin sah sich wegen ihres Geschlechts benachteiligt. Pech gehabt, war der Diplomkauffrau beschieden worden, als sie vom Chef der Metallfirma in der Nähe von Dresden die gleiche Bezahlung wie ihr Kollege verlangte. Die Frau zog für Lohngerechtigkeit durch die Arbeitsgerichtsinstanzen. Immerhin betrug der Unterschied beim Grundgehalt in der Probezeit stattliche 1000 Euro monatlich, später nach Einführung eines Tarifvertrags immer noch etwa 500 Euro ? bei gleichen Verantwortlichkeiten und Befugnissen, wie vor Gericht ...