Ausgabe vom 21.10.2022 Seite 16

Suchbegriffe 21.10.2022    16


EV-Serie ?Aus Nachbars Garten? ist der Gartenexperte ChristianWestkemper. Fragen zur Serie und zu Gartenthemen beantwortetChristian Westkemper gerne per E-Mail: Bis Ende September verboten Beginn der Schnittsaison im Garten EMSDETTEN. Zu den Klassikern im Herbst im Garten, auf der Terrasse und dem Balkon zählt sicherlich der Herbstschnitt.Viele Fragen stellen sich jedes Jahr aufs Neue um den Schnitt von Rosen, Hecken, Ziergehölzen und Obst. EV-Gartenfachmann Christian Westkemper möchte davon heute einige beantworten.Auch ein radikalerer Schnitt ist jetzt wieder zulässig. Gemäß § 39 ist ein radikaler Rückschnitt eine Rodung oder das ?auf den Stock setzen? in der Zeit zwischen dem 1. März und dem 30 September nicht erlaubt, ab Oktober dürfen solche Maßnahmen also wieder gemacht werden. Man kann jetzt anfangen, Ziergehölze, die im Sommer geblüht haben, und die zu groß gewachsen sind, wieder in Form oder kleiner zu schneiden. Es gibt viele Unterschiede bei Rosen, Hortensien, Lavendel oder dem Schmetterlingsflieder. Wichtig zu wissen vor dem Schnitt ist es, ob die Pflanzen am ein- oder zweijährigen Holz blühen. Letzteres trifft zum Beispiel auf einige Hortensienarten zu, um nur ein Beispiel zu nennen. Bei Pflanzen, die am zweijährigen Holz blühen, entfernt man mit ...