Ausgabe vom 21.10.2022 Seite 12

Suchbegriffe 21.10.2022    12


Mobilfunkvertrag kann per E-Mail gekündigt werden Einen Mobilfunkvertrag kann man einfach und rechtssicher auch per E-Mail kündigen. Zusätzliche Bestätigungsvorgänge seien nicht notwendig, auch wenn ein Anbieter versuche, dies Kunden einzureden, betont die Verbraucherzentrale Baden-Württemberg.Einen besonders dreisten Fall, in dem ein Mobilfunkanbieter mit irreführenden Aussagen versucht hatte, einen Kunden über die Wirksamkeit seiner Kündigung zu täuschen, brachten die Verbraucherschützer mit Erfolg vor Gericht: Sie bekamen recht.In dem Fall hatte der Mobilfunkanbieter wahrheitswidrig behauptet, dass der Kunde für eine rechtmäßige Kündigung seines Mobilfunkvertrags anstelle seiner erfolgten Kündigung per E-Mail eine ?unterschriebene Originalkündigung? vorlegen müsse.Und der Provider setzte den Angaben zufolge sogar noch eins drauf: Er schickte dem Kunden unaufgefordert eine neue SIM-Karte und behauptete, dieser habe nur den Tarif, nicht aber den Vertrag gekündigt.Beides war nicht nur aus Sicht der Verbraucherschützer eindeutig unzulässig. Auch das Landgericht Berlin stufte das Verhalten des Mobilfunkanbieters als rechtswidrig ein und verurteilte das Unternehmen dazu, ein derartiges Geschäftsverhalten künftig zu unterlassen (Az.: 97 O 99/21).dpa Am besten ...