Ausgabe vom 11.06.2026 Seite 26
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âDas Drumherum wird teurerâ Hebammenhilfevertrag: Grevener Hebamme sieht Nachteile für Familien und Praxen Greven. Seit dem 1. November 2025 gilt ein neuer Hebammenhilfevertrag, der die Leistungen freiberuflicher Hebammen regelt. Nach massiver Kritik trat zum 1. April 2026 ein Ãnderungsvertrag in Kraft. Seit Mitte Mai können Hebammen nach diesem abgeänderten Vertrag mit den Krankenkassen abrechnen. Doch aus Sicht vieler Hebammen bleiben die Anpassungen überschaubar. âDie Anpassung ist durchaus minimalâ, sagt die Grevener Hebamme Nele Busch. Busch betreibt mit ihren Kolleginnen Anne Efler und Martje Blom die Hebammenpraxis in der MartinistraÃe. Die Praxis gehört zu den wenigen Anbietern in der Umgebung, die Kurse anbieten. Etwa vorbereitend auf die Geburt oder auch für die Rückbildung. Gerade, weil Busch und ihre Kolleginnen zu den wenigen Anbietern in der Umgebung gehören â abgesehen von Fitnessstudios â, sind die Kurse gefragt. Allerdings fängt dort auch schon die erste Ungerechtigkeit des Hebammenhilfevertrags an. Den Frauen stünden zwar weiterhin zehn Stunden Rückbildung und 14 Stunden Geburtsvorbereitung zu. Allerdings dürften maximal zehn Frauen pro Kurs teilnehmen. Egal, ob sie theoretisch Platz für ...
