Ausgabe vom 18.02.2026 Seite 25

Suchbegriffe 18.02.2026    25


Mit Spielgeld besser nicht bezahlen Für wenige echte Euros lassen sich im Internet falsche Geldscheine kaufen – die täuschend echt aussehen. Zwar ist dieses Spiel- oder Filmgeld auf normales Papier ohne Sicherheitsmerkmale gedruckt und als entsprechend unecht gekennzeichnet. Wer solche Scheine in die Hand bekommt, sollte nicht auf die Idee kommen, damit einzukaufen. Sonst könnte man sich wegen Geldfälschung und Betrugs strafbar machen. Das zeigt ein Urteil des Amtsgerichts München (Az. 814 Ls 251 Js 105432/24). In dem Fall hatte sich ein junger Mann drei falsche 100-Euro-Scheine verschafft, wie sie an Filmsets verwendet werden. Damit kaufte er zweimal in Tankstellen ein, ehe der Schwindel beim dritten Versuch in einem Supermarkt aufflog. Da Gericht wertete das Verhalten als Geldfälschung in Tateinheit mit Betrug und verurteilte den Mann zu einer Freiheitsstrafe von einem Jahr auf Bewährung. Der Verurteilte versuchte sich damit zu verteidigen, dass es sich um offensichtliches Spielgeld gehandelt und er keinen Vorsatz zur Geldfälschung gehabt habe. Das Gericht folgte dieser Argumentation nicht. Von 16:8 bis Ramadan Worauf es beim Fasten mit Diabetes ankommt Fasten hat viele Formen: Die eine legt alle Mahlzeiten des Tages in ein Zeitfenster von ...