Ausgabe vom 14.06.2025 Seite 45

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Im Fall der Fälle Unwetter: Welche Versicherung bei welchem Schaden zahlt Wenn Unwetter das Eigentum verwüsten oder die eigene Gesundheit schädigen, sind Betroffene zunächst oft aufgebracht. Wichtig ist aber immer, zu wissen, welche Versicherung für welchen Schaden aufkommt. Nur so kann diese rechtzeitig informiert werden – und auch zahlen. Wer sich zu spät meldet, kann im Ernstfall leer ausgehen. Der Bund der Versicherten (BdV) erklärt, in welchem Fall welche Versicherung zahlt. Richten Sturm oder umgefallene Bäume solche und andere Schäden am Haus an, steht die Wohngebäudeversicherung für die Schadenbeseitigung ein. Auch Folgeschäden wie feuchte Wände oder Fußböden – etwa aufgrund von eindringendem Regen durch kaputte Fenster oder das beschädigte Dach – sind mit versichert. Beschädigt eindringende Feuchtigkeit durch kaputte Fenster oder abgedeckte Ziegel Mobiliar, Einrichtungsgegenstände oder Kleidung, ist die Hausratversicherung gefragt. Versicherte unterliegen laut (BdV) aber der sogenannten Schadenminderungspflicht. Das bedeutet, dass sie Maßnahmen ergreifen müssen, um den Schaden einzudämmen – zum Beispiel Fenster abdichten und die Gegenstände, wenn möglich, in Sicherheit bringen. In ...