Ausgabe vom 06.06.2025 Seite 1

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Flugverspätung: Geld künftig erst ab vier Stunden EU-Verkehrsminister beschneiden Rechte von Reisenden Luxemburg/Brüssel. Das Vorhaben der EU-Kommission, die Rechte von Fluggästen zu beschneiden, ist in Teilen gelungen. Beim Verkehrsminister-Treffen in Luxemburg einigten sich die EU-Mitgliedstaaten am Donnerstagabend darauf, dass Reisende künftig erst ab einer Verspätung von mindestens vier Stunden Anspruch auf eine Entschädigung haben sollen. Bislang gilt die Regelung, dass eine Entschädigung gezahlt werden muss, wenn ein Flug mindestens drei Stunden verspätet ist. Nach dem Willen der EU-Kommission sollte es eigentlich sogar noch tiefere Einschnitte bei den Fluggastrechten geben. Die polnische Ratspräsidentschaft wollte Reisenden erst ab Verspätungen von mindestens fünf Stunden einen finanziellen Ausgleich zugestehen − der Vorstoß scheiterte jedoch am Widerstand mehrerer Mitgliedstaaten, darunter Deutschland. Dem Europäischen Verbraucherverband BEUC zufolge liegen die meisten Verspätungen zwischen zwei und vier Stunden, so dass nach ersten Schätzungen bis zu 75 Prozent der Fluggäste künftig kein Recht mehr auf Entschädigung hätten. Fluggesellschaften argumentieren dagegen, dass die aktuell geltende ...