Ausgabe vom 23.04.2025 Seite 12
Suchbegriffe 23.04.2025 12
Offene Urlaubstage werden ausgezahlt Keine Doppelansprüche Wer mitten im Jahr den Job wechselt, hat nicht unbedingt schon seinen ganzen Urlaubsanspruch bis zum Stichtag aufgebraucht. Können die ungenutzten Urlaubstage dann zum neuen Arbeitgeber mitgenommen werden? âGrundsätzlich gibt es darauf keinen Anspruchâ, so Ulrike Kolb, Fachanwältin für das Arbeitsrecht. Wer noch Urlaubstage offen hat, wenn das Arbeitsverhältnis beendet wird, bekommt sie laut Bundesurlaubsgesetz ausgezahlt. Das Bundesurlaubsgesetz verhindert auch Doppelansprüche. Interessant wird das etwa, wenn man unterjährig wechselt und noch im selben Jahr mindestens sechs Monate bei einem neuen Arbeitgeber angestellt ist. Im Regelfall erwerben Beschäftigte dann dort den vollen gesetzlichen Urlaubsanspruch. Beispiel: Wer zum 1. Mai den Job wechselt, erwirbt beim neuen Arbeitgeber einen vollen Urlaubsanspruch für das betreffende Jahr. Möglicherweise hat die Person aber auch im vorherigen Job schon Urlaubstage genommen. Dann hätte sie unterm Strich sogar mehr als die üblichen Urlaubstage. Wurde der Urlaub aber teilweise schon im alten Arbeitsverhältnis gewährt, muss der neue Arbeitgeber nicht mehr den vollen gesetzlichen Urlaubsanspruch gewähren. Da kommt die ...