Ausgabe vom 18.03.2025 Seite 12
Suchbegriffe 18.03.2025 12
Dürfen Personaler frühere Chefs befragen? Das Bewerbungsgespräch lief gut, jetzt will der potenzielle neue Arbeitgeber nur noch eins: Beim vorherigen Arbeitgeber nach Erfahrungsberichten mit dem Bewerber fragen. So ein Referenzanruf finden manche vielleicht erst mal unproblematisch, doch rechtlich sieht das anders aus, so Nathalie Oberthür, Fachanwältin für Arbeitsrecht in Köln: Jede Form der Datenverarbeitung â egal ob mündlich oder schriftlich â ist demnach in aller Regel unzulässig. Das gilt selbst dann, wenn ein Unternehmen den Bewerber vorab fragt, ob ein Anruf bei einem Kontakt des Ex-Arbeitgebers okay ist. Es kann aber Ausnahmen geben. Oberthür zufolge können sie zum Beispiel akzeptabel sein, wenn Bewerber sie direkt bei der Bewerbung von selbst anbieten. Ein Anruf kann auch dann zulässig sein, wenn es darum geht, Fakten in der Bewerbung zu überprüfen. Ist eine aufgeführte Information höchst fragwürdig, könne es in Ausnahmefällen datenschutzrechtlich gültig sein, dass der Arbeitgeber nachfragt. Das berechtige aber dennoch keine allgemeine Abfrage zur Eignung des Bewerbers, so die Anwältin.dpaHackfleisch nach Kauf schnell verbrauchen Sie brauchen für ein Essen frisches Hackfleisch? Wenn Sie dieses ...