Ausgabe vom 29.01.2025 Seite 7
Suchbegriffe 29.01.2025 7
Apple wehrt sich gegen die EU Klage vor dem Bundesgerichtshof Karlsruhe Für Apple geht es am Bundesgerichtshof (BGH) um eine lange und folgenschwere Bezeichnung: Hat der iPhone-Konzern eine âüberragende marktübergreifende Bedeutung für den Wettbewerbâ? Das Bundeskartellamt sagt: ja. Der Konzern unterläge damit einer strengeren Missbrauchsaufsicht der Wettbewerbshüter. Doch Apple wehrt sich gegen die Einstufung â sodass nun der Kartellsenat des BGH in erster und letzter Instanz entscheiden muss. Aber welche Kriterien müssen für die Feststellung erfüllt sein? Und was hätte das für Folgen? Die wichtigsten Fragen im Ãberblick: Welche Konsequenzen hätte die Einstufung? Sollte der BGH der Einschätzung des Kartellamts folgen, könnte das das Verfahren der Behörde gegen bestimmte Praktiken von Apple beschleunigen. Derzeit nehmen die Wettbewerbshüter zum Beispiel Apples Tracking-Regelung für Drittanbieter-Apps unter die Lupe. Konkret geht es darum, dass Apple-Nutzerinnen und -Nutzer bei der Verwendung von Drittanbieter-Apps extra dem Tracking zustimmen müssen â bei den Apple-eigenen Apps hingegen nicht. Das Kartellamt prüft, ob Apple dadurch bevorzugt oder andere Unternehmen behindert werden. Gegebenenfalls ...