Ausgabe vom 10.01.2025 Seite 12
Suchbegriffe 10.01.2025 12
Salz als Streumittel vielerorts verboten Winterdienst: Mieter und Eigentümer müssen Gehwege passierbar machen Der nächste Schneefall steht in Deutschland bevor â oder ist in manchen Regionen längst angekommen. Innerhalb von zwei Tagen soll die Front fast über das gesamte Bundesgebiet hinwegziehen. Jetzt gilt: Eigentümer müssen die Gehwege rund um ihr Haus von Schnee und Eis befreien â ansonsten kann es teuer werden. Denn: Eigentümern eines Grundstücks obliegt die sogenannte Verkehrssicherungspflicht. Sie müssen dafür sorgen, dass das Grundstück, der Eingangsbereich und ans Grundstück angrenzende Gehwege gefahrlos passierbar sind. Und zwar werktags zwischen 7 und 20 Uhr sowie an Sonn- und Feiertagen zwischen 9 und 20 Uhr, so der Immobilienverband Deutschland (IVD). Dafür sollte etwaiger Schnee geräumt und bei Glätte entsprechend gestreut werden â bei Bedarf auch mehrmals am Tag. Bei Glatteisbildung besteht sogar eine sofortige Streupflicht. Hat die erste Streuung ihre Wirkung verloren, ist nachzubessern. Salz sollte dabei übrigens nicht zum Einsatz kommen, rät Roland Stecher von der Verbraucherzentrale Bremen. Aufgrund seiner schädigenden Auswirkung auf Pflanzen, Böden und Grundwasser ist der Einsatz von ...
