Ausgabe vom 11.11.2024 Seite 17
Suchbegriffe 11.11.2024 17
Kein Anspruch auf bestimmte Technik Recht auf schnelles Internet â so fordern Sie es ein Bitte mehr Bandbreite: Für Haushalte in Deutschland gibt es einen Rechtsanspruch auf ein Mindesttempo bei der Internetverbindung. Sind sie nicht damit versorgt, können Betroffene sich bei der Bundesnetzagentur melden. Diese wird im Zweifel tätig und verpflichtet Anbieter, Abhilfe â also schnelleres Internet â zu schaffen. Darauf weist das Telekommunikationsportal âteltarif.deâ hin. Die wichtigsten Details zusammengefasst: Was steht einem zu? Im Allgemeinen werden die entsprechenden Passagen im Telekommunikationsgesetz als âRecht auf schnelles Internetâ bezeichnet. Wobei âschnellâ eher relativ ist. Aktuell gelten laut Bundesnetzagentur folgende Vorgaben: - Downloadgeschwindigkeit: mindestens 10 Megabit pro Sekunde (MB/s) - Upload-Rate: mindestens 1,7 MB/s Reaktionszeit (Latenz): nicht höher als 150 Millisekunden Aber: Diese Mindestversorgung reiche selbst für Homeoffice-Anwendungen kaum aus, schreibt âgolem.deâ. Immerhin sollen die Werte bald auf 15 MB/s im Download und 5 MB/s im Upload steigen, hat der Digitalausschuss im Bundestag im Sommer beschlossen. Das gilt womöglich ab Dezember. Gut zu wissen: Die ...