Ausgabe vom 25.10.2024 Seite 16

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Tipps zum Vererben und Verschenken Ratgeber zur Nachlassplanung EMSDETTEN. Mehr als die Hälfte aller Testamente setzen Eheleute gemeinsam auf. Sie bestimmen sich darin gegenseitig zum Alleinerben, wenn der oder die andere verstirbt. Vorteil des sogenannten Berliner Testaments: Das gesamte Vermögen geht auf den Längerlebenden über ? er oder sie muss keine weiteren Erben, in der Regel die Kinder, auszahlen. Das kann bedeutsam sein, wenn das Erbe hauptsächlich aus einer selbst bewohnten Immobilie besteht. Aber haben Söhne und Töchter bei dieser Regelung Anspruch auf ihren Pflichtteil? Der jetzt in fünfter Auflage aktualisierte Ratgeber ?Richtig vererben und verschenken? der Verbraucherzentrale zeigt, wie Testamente rechtssicher aufgesetzt werden. Das Buch lotst durch das komplexe Erbrecht und erläutert, was bei Schenkungen schon zu Lebzeiten unbedingt zu beachten ist, heißt es in einer Pressemitteilung.Verständlich erklärt der Ratgeber, wie Vermögen übertragen werden kann und beantwortet Fragen wie: Was sieht die gesetzliche Erbfolge vor, wann und wie kann davon abgewichen werden? Was ist bei einem Testament zu beachten? Was kann ein Erbvertrag regeln?Der Ratgeber ?Richtig vererben und verschenken? hat 208 Seiten und kostet 20 Euro. Er ist erhältlich in der ...