Ausgabe vom 02.10.2024 Seite 11

Suchbegriffe 02.10.2024    11


Muss ich den Kamin bald stilllegen? Stichtag ist der 31. Dezember 2024 Kamine, Kaminöfen und Öfen, die zwischen Januar 1995 und 21. März 2010 installiert wurden, müssen nach dem 31. Dezember 2024 die in der Bundesimmissionsschutzverordnung (BImSchV) vorgegebenen Feinstaub- und Kohlenmonoxidwerte einhalten. Konkret heißt das: Sie dürfen nicht mehr als vier Gramm Kohlenmonoxid je Kubikmeter Abgas und 0,15 Gramm Staub je Kubikmeter Abgas ausstoßen.Wie alt ein Kaminofen ist, darüber gibt laut Verbraucherzentrale Schleswig-Holstein das Typenschild Auskunft. Ob der Kamin die geforderten Grenzwerte einhält, kann man in den Herstellerunterlagen nachlesen oder in der Online-Datenbank des Industrieverbands Haus-, Heiz- und Küchentechnik (HKI) recherchieren ? und zwar unter cert.hki-online.de/de/geraete/hersteller-liste. Oder man fragt direkt seinen Bezirksschornsteinfeger.Ja. Einige Geräte seien von der Sanierungspflicht ausgenommen, sagt Thomas Schnabel vom HKI Industrieverband Haus-, Heiz- und Küchentechnik. Ältere Geräte, die bereits der ersten Stufe der BImSchV entsprechen, genießen ihm zufolge Bestandsschutz. Ebenso Feuerstätten, die vor 1950 errichtet wurden oder als einzige Heizquelle einer Wohnung dienen. Gleiches gilt für Kachelgrundöfen und nicht gewerblich ...