Ausgabe vom 02.07.2024 Seite 18

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Huckepack statt Monarchie Weitergabe von Mandaten Was war das ein Aufstand. Der Billerbecker Helmut Geuking verklagte gar eine Journalistin. Die hatte in einem Kommentar geschrieben, dass die Weitergabe des Mandates der Familienpartei für das EU-Parlament vom Vater Helmut Geuking an den Sohn Nils Geuking ein ?Geschmäckle? habe. Dabei ging es um Abgeordnetenbezüge und Übergangsgeld. Aber: Der Sohn stand auf Listenplatz 2 und ist damit der Nachfolger seines Vaters, wenn dieser sein Mandat nicht annimmt. Ein Mandat, das in der Familie bleibt? Das gibt es in Greven gleich zweimal. Aber auch hier gilt: Das ist völlig legal.So oder so: Ein Ratsmandat bekommt nur der, der auch gewählt wurde ? entweder direkt oder über Liste. Und was passiert, wenn man dieses Mandat nicht mehr ausüben möchte oder kann? Es wird an eine klar definierte Person weitergegeben ? selbst wenn es ein Verwandter ist.Zum Beispiel Dagmar Höppener: Im Amtsblatt der Stadt steht: ?Frau Dagmar Höppener, SPD-Fraktion, hat mit Erklärung vom 13.06.2024 ihr Mandat im Rat der Stadt Greven mit Wirkung zum 13.06.2024 niedergelegt.? So weit, so gut. Erstaunlich ist dann aber die Fortsetzung: ?Gemäß § 45 Abs. 6 des Gesetzes über die Kommunalwahlen im Lande Nordrhein-Westfalen (...) habe ich Herrn Guido Höppener ...